AGB's für Tango DJ René Raimondi
(Conditions of Contract)
1. Arbeitsplatz
Ich benötige für mein Equipment (17'-Laptop, externer D/A Converter, Headphones, etc) eine Fläche von ca 50x70 cm. 2 Stromanschlüsse. Falls möglich WLAN Zugang. Anschlusskabel für die Musikanlage (Cinch, Mini-Bananenstecker) bringe ich notfalls mit.
2. Gage
Ich richte mich nach den Möglichkeiten des Organisators, aber die "marktüblichen" Entschädigungen liegen heute bei rund CHF 25.--/Stunde Milonga. Anfahrt nicht eingerechnet. Freie Getränke und freier Eintritt für meine Frau, falls sie mich begleitet.
3. Abgabe von Lizenzkosten / Vergütung an SUISA/GEMA
Schweiz/SUISA: Die Abgabe ist Sache des Veranstalters. Für meine Musik habe ich die nötigen Abgaben entrichtet, die auf CD's oder online Käufen der Tonträger enthalten waren. Allfälliges Begleichen von Urheberrechtsabgaben, die von der Lizenzverwertungsgesellschaft SUISA für öffentliche Veranstaltungen erhoben werden, sind Sache des Organisators. Auf Wunsch kann ich die gespielte Playlist als Textfile übergeben. Normalerweise genügt jedoch die Pauschale des Gemeinsamen
Tarifes H für regelmässig stattfindende Milongas.
Deutschland/GEMA: Für DJ-Einsätze in Deutschland muss die GEMA Abgabe (bis 100 Vervielfältigungsstücke EUR 14.--) durch den DJ vergütet werden. (GEMA Tarif ab 1.1.2018). Dies ist für eine 4-stündige Milonga ausreichend. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tode des
Urhebers (nicht des Entstehungsjahrs des Werkes!) Das bedeutet, dass die meisten Werke der Epoca d'Oro nach wie vor lizenziert werden müssen, da diese Künstler weit bis in das 20. Jahrhundert gelebt haben. (§
64 UrhG)
Ausserdem muss für das einmalige Vervielfältigen der Musikstücke eine Pauschale von EUR 250.-- pro Sicherungskopie (PC) entrichtet werden. Pro rata temporis müsste ich einen Anteil dazu in Rechnung stellen, ebenso wie der administrative zeitliche Aufwand.
Dies betrifft die Lizenzierung durch den DJ an die GEMA, der Organisator muss seine Veranstaltung ebenfalls anmelden und entsprechend der Grösse des Anlasses durch die GEMA lizenzieren lassen.